Tarif oder AT? Was dir beim Gehalt im Bau keiner sagt
„Außertariflich, 400 Euro mehr im Monat – klingt doch gut, oder?“
So oder so ähnlich klingt es oft, wenn ein neues Angebot auf dem Tisch liegt. Die Frage, die dann fast immer fehlt: Und was ist mit dem 13. Gehalt? Dem Urlaubsgeld? Der nächsten Tariferhöhung?
Genau da liegt das Problem. Die meisten vergleichen Monatsgehälter. Dabei entscheidet sich im Bau ganz viel über das, was nicht auf der monatlichen Abrechnung steht. Deshalb hier einmal klar und ohne Fachchinesisch: Was dir der Bautarif wirklich bringt – und wann AT tatsächlich die bessere Wahl ist.
1. Seit April 2026 gilt: Ost = West
Lange war es so, dass du im Osten für denselben Job weniger Tariflohn bekommen hast als im Westen. Damit ist Schluss. Seit dem 1. April 2026 gelten im Bauhauptgewerbe erstmals bundesweit dieselben Tariflöhne.
Im Westen gab es dafür 3,9 % mehr, im Osten 5,3 %. Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2027 – danach wird neu verhandelt.
Was das für dich heißt: Wenn du im Osten arbeitest und dein Gehalt seit Jahren gleich geblieben ist, lohnt sich ein genauer Blick. Der Abstand zum Westen ist im Tarif weg – in deinem Vertrag vielleicht noch nicht.
2. Das 13. Gehalt – und warum der 30.11. wichtig ist
Im Tarif gibt es ein 13. Monatseinkommen. Für Angestellte und Poliere sind das bis zu 72 % eines Monatsgehalts. Den vollen Betrag gibt es aber erst, wenn du 12 Monate im Betrieb bist.
Und jetzt kommt der Teil, über den kaum jemand spricht: Stichtag ist der 30. November. Wer kurz davor wechselt, lässt schnell richtig Geld liegen – beim alten Arbeitgeber, und beim neuen gibt es im ersten Jahr meistens noch nicht den vollen Betrag.
Mein Tipp: Wenn du gerade über einen Wechsel nachdenkst, schau dir den Zeitpunkt genau an. Ein paar Wochen können hier einen spürbaren Unterschied machen. Und wenn der Zeitpunkt nicht passt: Sprich das beim neuen Arbeitgeber offen an. Das ist verhandelbar.
3. Urlaub: 30 Tage – plus Urlaubsgeld
Tariflich hast du 30 Arbeitstage Urlaub. Dazu kommt Geld obendrauf:
Gewerbliche bekommen zusätzlich 25 % Urlaubsgeld über die SOKA-BAU.
Angestellte bekommen 24 € extra pro Urlaubstag.
Bei 30 Tagen sind das für Angestellte 720 € im Jahr – Geld, das in keinem Monatsgehalt-Vergleich auftaucht.
4. Der Haken: Tarif heißt nicht Pflicht
Das ist der Punkt, bei dem viele überrascht sind. Der Tarifvertrag für Angestellte im Bau ist nicht allgemeinverbindlich. Heißt: Zahlen muss nur, wer auch tarifgebunden ist.
Viele Firmen sagen im Gespräch: „Wir zahlen nach Tarif.“ Gemeint ist manchmal: „Wir orientieren uns daran.“ Das ist ein riesiger Unterschied – denn bei „orientieren“ hast du keinen Anspruch auf Tariferhöhungen, 13. Gehalt oder Urlaubsgeld nach Tarif.
Frag deshalb im Gespräch ganz direkt: „Seid ihr tarifgebunden – oder orientiert ihr euch nur am Tarif?“ Das ist keine unverschämte Frage. Das ist eine kluge.
5. Außertariflich – wann AT wirklich mehr ist
AT klingt nach mehr. Und oft ist es das auch: Gerade bei Projektleitern, Oberbauleitern oder in Führungsrollen kann ein AT-Vertrag deutlich mehr Brutto bringen.
Aber: Mit AT bist du raus aus allem, was der Tarif automatisch regelt.
Tariferhöhungen kommen nicht automatisch bei dir an.
Dein 13. Gehalt, Urlaubsgeld und Überstunden musst du selbst verhandeln.
Wie dein Gehalt in den nächsten Jahren steigt, hängt allein von dir und deinem Arbeitgeber ab.
Die wichtigste Regel: Rechne immer aufs Jahr, nicht auf den Monat. 400 € mehr im Monat sind 4.800 € im Jahr. Wenn dafür 13. Gehalt und Urlaubsgeld wegfallen, bist du ganz schnell bei null – oder sogar im Minus.
Deine Checkliste vor der Unterschrift
Bevor du einen neuen Vertrag unterschreibst, kläre diese vier Fragen:
Tarifgebunden oder nur „angelehnt“?
Gibt es ein 13. Gehalt – und ab wann in voller Höhe?
Wie viel Urlaub, wie viel Urlaubsgeld?
Bei AT: Wie entwickelt sich mein Gehalt in den nächsten Jahren?
Wenn du darauf klare Antworten hast, kannst du Angebote wirklich vergleichen. Und nicht nur die Zahl, die oben auf dem Zettel steht.
Und die 400 € mehr vom Anfang? Rechne sie einmal gegen 13. Gehalt und Urlaubsgeld auf. Nicht selten bleibt am Ende weniger übrig als vorher – und genau dann lohnt es sich, nachzuverhandeln.
Du bist unsicher, ob dein Angebot fair ist, oder willst wissen, was in deiner Position gerade realistisch ist? Schreib uns – wir schauen es uns mit dir an.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand: November 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Tarifverträge und dein individueller Arbeitsvertrag.


